Tausenden Anwohnern in Gropiusstadt droht eine saftige Mieterhöhung, weil ihr Vermieter seine Häuser modernisieren und sanieren will.Eine Initiative wehrt sich dagegen. Mehr lesen: http://www.tagesspiegel.de/berlin/steigende-mieten-in-gropiusstadt-waermedaemmung-bedroht-neukoellner-mieter/20929626.html
Dazu gab es in der BVV-Sizung vom 24.1. eine Einwohneranfrage der Anwohner*innen, Drucksache – 0451/XX:
Energetische Sanierung in der Gropiusstadt, Löwensteinring 23/25
- Wie unterstützt das Bezirksamt Neukölln uns bei der Feststellung der in unseren Häusern verbauten Asbestsubstanz und wie schützt das Bezirksamt die Mieterinnen und Mieter vor damit verbundenen Gesundheitsgefahren während der Baumaßnahmen?
- Wie reagiert die BVV und das Bezirksamt auf die enormen Mietsteigerungen im Löwensteinring im Rahmen der energetischen Sanierung von bis zu 180€ und die damit verbundene Verdrängung der Mieterschaft aus den ehemaligen Sozialwohnungen?
Die Antwort von Jochen Biedermann spricht für sich, insbesondere der Teil, dass das Bezirksamt erst einschreitet, wenn (Zitat) „eine konkrete Gefährdung bzw. konkrete Verdachtsmomente durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt ist„, also der Schaden schon eingetreten ist.
Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1. Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen, wenn diese Bauteile intakt, das Asbest fest gebunden und keiner thermischen oder mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist. Daher sind auch heute noch Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt demnach keinen Verstoß dar.
Sollen Baumaßnahmen an bestehenden und asbesthaltigen Gebäuden (z.B. Sanierungen/Instandsetzungen) erfolgen, muss der Eigentümer speziell für den Umgang mit Asbest zertifizierte Unternehmen für den fach- und sachkundigen Rückbau der Asbestbaustoffe beauftragen. Sanierungs- u. Instandsetzungsarbeiten sind gemäß der für Berlin geltenden Bauordnung verfahrensfrei, d.h. entsprechende Maßnahmen werden auch bei asbesthaltigen Gebäuden grundsätzlich ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Asbestbaustellen müssen jedoch beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) angemeldet werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann Ihnen das Bezirksamt ohne weitere Informationen daher leider keine konkrete Unterstützung zusichern. Zunächst wäre durch Sie bzw. die Mieter*innen auf privatrechtlichem Weg zu klären, ob durch den/die Hauseigentümer*in ein Asbestgutachten in Auftrag gegeben wurde. Mit diesem wird festgestellt, ob und inwieweit eine gesundheitsgefährdende Belastung vorliegt.
Wenn eine konkrete Gefährdung bzw. konkrete Verdachtsmomente durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt ist, erfolgt ein behördliches Einschreiten. Vorher ergeben die gesetzlichen Grundlagen keine Handlungsbefugnisse.
Ich bin mir dessen bewusst, dass dies keine zufriedenstellende Antwort für Sie ist. Ich möchte Ihnen jedoch ergänzend hierzu die von der früheren Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herausgegebene Broschüre „Informationsblatt – Asbest in Gebäuden“ aushändigen. Diese Broschüre enthält u.a. hilfreiche Handlungsempfehlungen, um möglichen Gefahren vorzubeugen.
Zu 2. Für den Löwensteinring bestehen seitens des Bezirksamts leider derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die von Ihnen genannten Mietsteigerungen zu reagieren. Anders als in Milieuschutzgebieten sind solche Modernisierungen bauordnungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig und können daher auch nicht von uns geprüft werden. Daher liegen mir dazu auch keine Informationen vor. Die einzige Möglichkeit besteht daher in einer (privat -)mietrechtlichen Überprüfung und ggf. Inanspruchnahme der Härtefallregelungen im Rahmen der Umlageberechnung. Hierzu möchte ich Ihnen und allen Betroffenen – sofern noch nicht geschehen – dringend eine mietrechtliche Beratung ans Herz legen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass den Bezirken in diesem Jahr erfreulicherweise Mittel für den Aufbau einer allgemeinen und unabhängigen Mieterberatung zur Verfügung gestellt werden. Wir planen hier die Einrichtung einer Mieterberatung für den gesamten Bezirk Neukölln, unabhängig davon in welchem Ortsteil die Mieter*innen wohnen. Da die Einzelheiten mit der Landesebene noch nicht abschließend geklärt sind, kann ich Ihnen derzeit keine verbindlichen Angaben dazu machen, ab wann und wo diese Beratung im Bezirk eingerichtet wird. Sobald dies feststeht, werden wir die Öffentlichkeit aber selbstverständlich darüber informieren.
Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat
Zum Abmelden Email schicken an: 44kiezversammlung44-unsubscribe@lists.riseup.net